Bauland

Grundstücksflächen, welche nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sowie nach den realen Gegebenheiten für eine Bebauung nutzbar sind und in einem Bebauungsplan ausgewiesen sind sowie die Erschließung gesichert ist, werden in der Stadtplanung sowie der Raumordnungsplanung und Landschaftsgestaltung als Bauland bezeichnet. Dabei dürfen natürliche Hindernisse das Bauen nicht unmöglich machen.

In der Schweiz begründen kantonale Baugesetze das Bauland, wobei in den meisten Kantonen die Gemeinden bestimmen, welche Gebiete als Bauland definiert werden sowie welche Bebauung jeweils zulässig ist.